Kosten

Da Offenheit und Transparenz oberstes Gebot der Kanzlei sind, sollten Sie folgendes zu den Preisen der Dienstleistungen wissen:


  • Insolvenzrecht

    Die Leistungen werden regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Dabei beeinflusst wesentlich der Wert (Streitwert) der Angelegenheit die Gebührenhöhe.


  • Kostenlose Beratung

    Eine kostenlose Beratung durch einen Rechtsanwalt ist gesetzlich verboten. Aber: Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtliches Gehör und rechtliche Vertretung, auch wenn er nicht in der Lage ist, einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Sollten Sie sehr geringes Einkommen haben oder etwa Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I bzw. Arbeitslosengeld II oder eine geringe Rente beziehen, können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein beantragen, mit dem Ihnen der Rechtsanwalt gegen eine Gebühr von 10,- EUR ansonsten kostenfrei Rat und Hilfe leisten kann. Auch in gerichtlichen Verfahren kann Ihnen Prozesskostenhilfe zustehen, so dass evtl. keine Kosten entstehen. Lediglich in steuerrechtlichen Angelegenheiten bekommen Sie regelmässig keine staatlichen Hilfen. Fragen Sie einfach telefonisch hier an, man wird verbindliche Auskünfte geben, und dies kostenunverbindlich!

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