Fallbeispiele / stand Januar 2025

Fall 1: Verbraucherinsolvenz, ledig keine Kinder

Herr Walter hat über 22.000,- Euro Schulden und verdient ca. 1500,- bis 1.700,- Euro Netto im Monat. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahren bezahlt er im Monat weniger als 68,- Euro im Monat und ist nach nur drei Jahren schuldenfrei.  Abwandlung: Ein (vergessener) Gläubiger der auch noch 15.000,- Euro zu bekommen hatte, meldet sich erst nach Abschluss des Verfahrens beim Schuldner bzw. dem Insolvenzgericht.

Ergebnis: Der Gläubiger hat Pech gehabt. Die Restschuldbefreiung ist auch ihm gegenüber gültig.

Fall 2: Friseur, verheiratet, keine Kinder

Herr Schilling verdient 1.550,- Euro im Monat und hat über 160.000,- Euro Schulden bei Banken, Bekannten und Vermietern.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens muss er wenig mehr als 30,- Euro im Monat zahlen. Nach Ablauf von 3 Jahren wird er schuldenfrei.

Fall 3: Verbraucherinsolvenz, verheiratet mit zwei Kindern

Herr Müller aus Essen ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seine Gesamtverschuldung beträgt ca. 40.000,- €. Als Lkw-Fahrer beträgt sein Nettoeinkommen im Monat lediglich 2.360,- € zzgl. Kindergeld. Bisher zahlt er 300,- € monatlich an die T-Bank, um das Darlehen zurückzuführen. Die Darlehensrate ist für ihn nicht mehr tragbar. Nach einem Beratungsgespräch reicht der
Rechtsanwalt am Amtsgericht Essen einen Insolvenzantrag für Herrn M. ein. Herr M. wird von seinen Schulden befreit und zahlt keinerlei Beträge an die Gläubiger. Dauer der Insolvenz: 3 Jahre.

Fall 4: Ledig, kinderlos, Schulden 80.000,- €

Frau Konrad aus Dortmund ist ledig und hat keine Kinder. Sie arbeitet als Kindergärtnerin und hat ein Nettoeinkommen in der Steuerklasse I in Höhe von 1.500,- € . Aufgrund einer früheren geplatzten Immobilienfinanzierung hat sie noch 80.000,- € Schulden. Sie zahlt bisher monatlich 350,- € an die Gläubiger zurück. Sie müsste noch Jahre bezahlen um schuldenfrei zu werden. Sie entscheidet sich für die Insolvenz. Nach Eröffnung der Verbraucherinsolvenz zahlt sie nichts. Sie wird nach Ablauf von von allen Schulden befreit.

Fall 5: Verbraucherinsolvenz eines geringfügig Beschäftigten

Herr Theodor aus Dortmund ist verheiratet und bekommt 400,- € Arbeitslosengeld I. Seine Ehefrau ist Lehrerin und hat ein Nettoeinkommen von 3.000,- €. Herr T. ist mit 30.000,-€
verschuldet und kann die Darlehensraten nicht mehr aufbringen. Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am Amtsgericht Dortmund braucht Herr T. keine Gelder mehr an die Gläubiger oder an den Insolvenzverwalter zu zahlen (solange sein Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt). Das Einkommen der Ehefrau wird nicht berücksichtigt. Allerdings muss die Ehefrau die Verfahrenskosten von ca. 1.500,- Euro übernehmen.

Fall 6: Türkeirückkehrer wird schuldenfrei

Herr Mehmet aus Bochum ist verheiratet, bezieht eine Rente in Höhe von 2.000,- € und hat Schulden in Höhe von über 50.000,- €. Seine Frau hat kein eigenes Einkommen. Beide wollen sich in der Türkei zur Ruhe setzen aber auch die Verbindungen nach Deutschland nicht endgültig aufgeben. Der Rechtsanwalt reicht für Herrn M beim Amtsgericht Dortmund einen
Privatinsolvenzantrag ein und stimmt mit dem Insolvenzverwalter den Wegzug in die Türkei ab.

Herr M kann in der Türkei leben und braucht keinerlei Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu zahlen. Nach Ablauf von 3 Jahren ist er schuldenfrei!