Unternehmensinsolvenz
Erste Schritte
Das Regelinsolvenzverfahren ist das richtige Insolvenzverfahren für Selbständige und Gewerbetreibende. Vor Einleitung des Verfahrens sollte besprochen werden, wann Sie zu einer Insolvenzanmeldung verpflichtet sind und was mit Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerverbindlichkeiten geschieht. Insbesondere sollten Sie mit dem Rechtsanwalt abstimmen, ob noch Jahresabschlüsse und Steuererklärungen eingereicht werden müssten.

Verkürzung der Insolvenz
Nach der Insolvenzrechtsreform im Jahre 2021 kann das Verfahren inszwischen innerhalb von 3 Jahren verkürzt werden.
Fragen mit Auslandsbezug
Wir beraten Sie auch bei insolvenzrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragestellungen mit Auslandsbezug, insbesondere zur Türkei. Auch für Türkei-Rückkehrer besteht die Aussicht auf Entschuldung. Schuldner, die in andere europäische Länder wie z.B. nach England oder Frankreich zurückkehren, haben im besonderem die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten schuldenfrei zu werden.