Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz

Erste Schritte

Das Verbraucherinsolvenzverfahren, üblicherweise auch Privatinsolvenzverfahren genannt, ist ein in mehrere Abschnitte aufgeteiltes Verfahren. Bei einem Erstgespräch werden Ablauf des Verfahrens und die eventuell anfallenden Kosten einer Insolvenz besprochen. Insbesondere wird vorab geklärt, ob der Mandant im Falle einer Verbraucherinsolvenz Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten muss und wenn ja, in welcher Höhe. Für einen ersten Eindruck über die Höhe der gegebenfalls zu zahlenden Beträgen empfiehlt es sich, einen Blick in die
Pfändungstabelle zu werfen. Nach der Pfändungstabelle sind Einkommen unter 1179,99,- €, wie zum Beispiel aus ALG I oder ALG II Bezug, nicht pfändbar. Besonderheiten auf Ihrer Lohnabrechnung klären Sie im persönlichen Gespräch mit unserem Rechtsanwalt. Bitte beachten Sie: Hartz IV, Renteneinkünfte oder eine geringfügige Beschäftigung sind kein Ausschlussgrund für die Privatinsolvenz.

 

 

 

Verkürzung der Insolvenz

Nach der Insolvenzrechtsreform im Jahre 2021 kann das Verfahren inszwischen innerhalb von 3 Jahre verkürzt werden.

Fragen mit Auslandsbezug

Wir beraten Sie auch bei insolvenzrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragestellungen mit Auslandsbezug, insbesondere zur Türkei. Auch für Türkei-Rückkehrer besteht die Aussicht auf Entschuldung. Schuldner, die in andere europäische Länder wie z.B. nach England oder Frankreich zurückkehren, haben im besonderem die Möglichkeit, innerhalb von 12 Monaten schuldenfrei zu werden.

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