Ablauf Insolvenzverfahren
Insolvenzrecht – Privatinsolvenz
Wie läuft die Verbraucherinsolvenz ab?
Der Ablauf eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in Deutschland gliedert sich in mehrere Phasen und dauert seit der Reform 2020 in der Regel 3 Jahre (früher 6 Jahre). Hier der detaillierte Überblick.
1. Phase -Schuldnerberatung
Der Schuldner nimmt eine Beratung in Anspruch, beim Rechtsanwalt oder auch eine kostenlose Beratung bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (z. B. Caritas, Diakonie). Hier wird geprüft, ob eine Insolvenz in Frage kommt und vielleicht auch eine außergerichtliche Einigung möglich ist.
2. Phase- Außergerichtlicher Einigungsversuch
Der Rechtsanwalt oder die kostenlose Beratungsstelle versucht, mit den Gläubigern eine Ratenzahlung oder Teilentschuldung zu vereinbaren . Auch ein Nullplan mit keinem Angebot bzw. ein Angebot im Falle höheren Einkommens zu zahlen, kommt hier in Frage.
3. Phase – Bescheinigung und ein Antrag beim Insolvenzgericht:
Scheitert die Einigung, stellt der Rechtsanwalt oder die Beratungsstelle einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (mit Nachweisen über Einkommen, Schulden und Vermögen).
4. Phase – Eröffnungsverfahren
Das Insolvenzgericht prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Zahlungsunfähigkeit, keine Unternehmensschulden etc.).
Hier können ggf. noch Nachfragen kommen und Ergänzungen erforderlich sein. Je nach zuständigem Gericht und Richter.
Bei Erfolg wird ein Insolvenzverwalter bestellt.
5. Phase- Insolvenzverfahren und Wohlverhaltensperiode
Das Verbraucherinsolvenzverfahren wird eröffnet und dauert insgesamt drei Jahre. Pfändbares Einkommen und Vermögen wird verteilt.
6. Phase- Restschuldbefreiung
Der Schuldner wird nach Ablauf von drei Jahren von allen übrigen Schulden befreit.
Insolvenzrecht – Unternehmensinsolvenz
Ablauf eines Firmeninsolvenzverfahrens:
1. Insolvenzantrag: Das Verfahren wird durch einen Insolvenzantrag eingeleitet, der entweder vom Schuldner selbst (Eigenantrag des Unternehmers) oder von einem Gläubiger (Fremdantrag) gestellt werden kann.
2. Insolvenzeröffnungsverfahren: Das Insolvenzgericht prüft die Zulässigkeit und Begründetheit des Antrags.
3. Vorläufige Insolvenzverwaltung: dieser wird bestellt, um das Vermögen zu sichern und ein Gutachten zu erstellen. Wird das Verfahren eröffnet, wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Vermögen sichert und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens prüft.
4. Insolvenzeröffnung: Das Gericht eröffnet das Insolvenzverfahren mit einem Beschluss und bestellt einen Insolvenzverwalter, der die Geschäfte übernimmt. Das ist in der Regel auch der bereits mit der Materie vertraute vorläufige Insolvenzverwalter.
5. Berichts- und Prüfungstermin: Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und Sicherungsrechte mitzuteilen.
6. Sanierung oder Liquidation: Der Insolvenzverwalter prüft, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob eine Zerschlagung und Verwertung des Vermögens erfolgen muss.
7. Verteilung der Insolvenzmasse: Nach Befriedigung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten werden die Insolvenzgläubiger anteilig befriedigt.
8. Restschuldbefreiung: Nach Ablauf von 3 Jahren werden die übrigen Schulden durch Gerichtsbeschluss gelöscht. Sollte es sich um eine juristische Person handeln, wird das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht.