Privatinsolvenz Dortmund | Rechtsanwalt Özogul – Schuldenberatung

Privatinsolvenz anmelden in Dortmund – Rechtsanwalt Özogul

Sie möchten Privatinsolvenz anmelden oder sich über das Verfahren informieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Der Insolvenzantrag ist die zentrale Voraussetzung für das Insolvenzverfahren und markiert den Beginn Ihrer Privatinsolvenz mit dem Ziel der Schuldenfreiheit.

Wenn Sie überschuldet sind, kann die Anmeldung der Privatinsolvenz den ersten Schritt zu einem schuldenfreien Neustart darstellen.
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Was ist die Privatinsolvenz?

Im insolvenzrechtlichen Sprachgebrauch wird diskutiert, ob die Privatinsolvenz ausschließlich die Insolvenz von Verbrauchern – also natürlichen Personen nach § 13 BGB – beschreibt oder allgemein sämtliche Insolvenzarten umfasst.

Unabhängig davon ermöglicht das Insolvenzrecht, dass Schulden vollständig erlassen werden – sei es durch Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz.

Wichtig: Nicht jede private Person fällt automatisch unter das Verbraucherinsolvenzverfahren. War oder ist die Person selbstständig, kann sie dem Regelinsolvenzverfahren unterliegen.

Der Insolvenzantrag leitet das Verfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung ein – also der Löschung aller Schulden des Antragstellers. Seit der Reform 2020 ist eine Schuldenfreiheit bereits nach 3 Jahren möglich.

Voraussetzungen für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Einigungsversuch (§ 305 InsO)

Vor der Antragstellung muss ein Einigungsversuch nach § 305 InsO erfolgen. Dieser Versuch soll verhindern, dass alle überschuldeten Personen sofort Privatinsolvenz anmelden und die Insolvenzgerichte überlasten. Ziel ist ein Schuldenerlass oder Teilerlass.

Nach einem erfolgreichen Vergleich kann das Privatinsolvenzverfahren möglicherweise entfallen, da die Schulden bereits mithilfe von Rechtsanwalt Özogul oder einer öffentlichen Schuldnerberatung erlassen wurden.

Vollständig ausgefüllter Insolvenzantrag

Für die Anmeldung müssen ein vollständig ausgefüllter Insolvenzantrag sowie ggf. weitere Unterlagen eingereicht werden. Wir unterstützen Sie bei allen Schritten.

Ablauf nach der Anmeldung der Privatinsolvenz

Wenn der Einigungsversuch erfolglos bleibt, wird der Insolvenzantrag schriftlich beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Das Gericht prüft die Zulässigkeit und eröffnet anschließend das Verbraucherinsolvenzverfahren.

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Ein gerichtlich bestellter Treuhänder stellt mögliche Vermögenswerte fest und verwertet diese soweit wie möglich.

Wohlverhaltensphase

Während dieser Phase wird der pfändbare Anteil des Einkommens an die Gläubiger abgeführt. Er richtet sich nach Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten und lässt sich aus der Lohnpfändungstabelle oder einem Pfändungsrechner ermitteln.

Restschuldbefreiung

Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase wird die Restschuldbefreiung gewährt, die bereits zu Beginn der Wohlverhaltensphase angekündigt wird. Damit steht einem schuldenfreien Neustart nichts mehr im Wege.

Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren?

Ob das Privatinsolvenzverfahren als Verbraucher- oder Regelinsolvenz durchgeführt wird, hängt davon ab, ob die Person selbstständig ist (§ 304 InsO).

Regelinsolvenzverfahren

Personen mit selbstständiger Tätigkeit, auch Nebengewerbe oder freiberufliche Tätigkeiten, müssen einen Regelinsolvenzantrag stellen. Dieses Verfahren kann ohne vorherigen Einigungsversuch eröffnet werden.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Angestellte, Arbeitssuchende oder Rentner, die nicht selbstständig sind, können einen Verbraucherinsolvenzantrag stellen. Voraussetzung ist ein vorher durchgeführter Einigungsversuch, z. B. von Rechtsanwalt Özogul nach § 305 InsO.

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