Bescheinigung für das Insolvenzgericht

Für Verbraucher ist die Bescheinigung für das Insolvenzgericht erforderlich, um ein Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß § 305 InsO einzuleiten. Selbstständige können für ein Regelinsolvenzverfahren aufgrund ihrer unterstellten Sachkenntnis direkt einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen, ohne zusätzliche Zugangsvoraussetzungen. Verbraucher wie Arbeitnehmer, Rentner, Beamte oder nicht Erwerbstätige müssen jedoch nachweisen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch nach § 305 InsO erfolglos geblieben ist.

Wichtiger Hinweis

Ohne die Bescheinigung kann ein Verbraucherinsolvenzverfahren nicht eröffnet werden.

Wer stellt die Bescheinigung aus?

Die Bescheinigung für das Insolvenzgericht wird in der Regel von einem Rechtsanwalt ausgestellt, nachdem ein gescheiterter Einigungsversuch gemäß § 305 InsO durchgeführt wurde.

Achtung bei privaten Schuldnerberatungen

Private Schuldnerberatungen oder -vereine, sind nicht befugt, eine solche Bescheinigung auszustellen. Sie können zwar den Einigungsversuch begleiten, müssen aber einen Rechtsanwalt einschalten, der die Bescheinigung ausstellt. Dies führt häufig dazu, dass Schuldner die Leistung doppelt bezahlen.

Empfehlung

Wir empfehlen daher, sich direkt an eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle zu wenden (wenn ausreichend Zeit zur Verfügung steht) oder gleich an einen spezialisierten schuldnerberatenden Rechtsanwalt – wie zum Beispiel Rechtsanwalt Özogul und sein Team.