Wie und wer ist Insolvent

Wenn Sie Ihre Rechnungen, Kredite oder Raten nicht mehr bezahlen können, stehen Sie nicht allein da. Eine Insolvenz bedeutet, dass eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig ist – also nicht mehr in der Lage, bestehende Schulden zu begleichen.

In vielen Fällen ist die Insolvenz der Weg in die Schuldenfreiheit. Doch nicht immer muss es so weit kommen: Oft gibt es außergerichtliche Lösungen durch Vergleiche mit Gläubigern.

Sind Sie Verbraucher oder Selbstständiger und können Ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen? Dann lassen Sie sich von Rechtsanwalt Özogul, Ihrem erfahrenen Schuldenberater in Dortmund, beraten. Vereinbaren Sie jetzt Ihren  Erstberatungstermin – gemeinsam finden wir den besten Weg aus den Schulden.

Was passiert bei einer Insolvenz?

Im Insolvenzverfahren wird Ihr Vermögen gerecht unter allen Gläubigern aufgeteilt (§ 1 InsO).

  • Privatpersonen können sich durch die Restschuldbefreiung vollständig von ihren Schulden befreien.
  • Unternehmen oder Gesellschaften werden nach Abschluss des Verfahrens aufgelöst.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Insolvenzordnung (InsO).

Wann gilt eine Person als insolvent?

Eine Person ist insolvent, wenn sie nicht mehr zahlungsfähig ist – also laufende Kosten wie Miete, Strom, Kredite oder Ratenzahlungen nicht mehr begleichen kann.

Gelingt keine Einigung mit den Gläubigern, kann beim Insolvenzgericht Dortmund ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden (§§ 2, 13 InsO). Ziel ist es, das verbleibende Vermögen gerecht auf die Gläubiger zu verteilen.

Welche Arten von Insolvenz gibt es?

  • Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz): Für private Schuldner und ehemalige Selbstständige.
  • Regelinsolvenz: Für Selbstständige, Freiberufler und juristische Personen (z. B. GmbH, UG).

Welche Verfahrensart für Sie gilt, erklären wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Der Insolvenzantrag

Zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Gericht erforderlich (§ 13 InsO). Dieser kann gestellt werden:

  • vom Schuldner selbst oder
  • durch einen Gläubiger (Fremdinsolvenzantrag).

Häufig werden solche Anträge von Krankenkassen oder Finanzämtern eingereicht, insbesondere bei Selbstständigen.

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO) ist zusätzlich eine Bescheinigung über einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch erforderlich (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO).

Rechtsanwalt Özogul ist eine geeignete Person im Sinne der Insolvenzordnung und verfügt über langjährige Erfahrung bei der Erstellung solcher Bescheinigungen und der Begleitung von Schuldnern.

Schuldenvergleich – die Alternative zur Insolvenz

Sie möchten keine Insolvenz eröffnen, aber trotzdem schuldenfrei werden? Dann ist ein außergerichtlicher Schuldenvergleich eine gute Lösung.

Rechtsanwalt Özogul verhandelt in Ihrem Namen mit den Gläubigern und erstellt einen rechtssicheren Erlassvertrag:

  • Sie zahlen über einen festgelegten Zeitraum eine vereinbarte Summe.
  • Ihre Gläubiger verzichten auf einen Teil der Schulden.

So können Sie sich ohne Insolvenzverfahren entschulden – schnell, diskret und rechtssicher. Vereinbaren Sie jetzt Ihren ersten Beratungstermin in Dortmund.

Restschuldbefreiung – Neustart in die Zukunft

Am Ende eines Insolvenzverfahrens können natürliche Personen die Restschuldbefreiung (§ 286 InsO) beantragen und sich endgültig von ihren Schulden befreien.

Der Antrag sollte mit dem Insolvenzantrag eingereicht werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Nachreichung innerhalb von zwei Wochen möglich (§ 287 Abs. 1 S. 2 InsO).

Wird das Verfahren durch einen Fremdinsolvenzantrag eröffnet, entfällt die Möglichkeit der Restschuldbefreiung.

Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

Für Verfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 eröffnet wurden, beträgt die Dauer der Privatinsolvenz nur 3 Jahre (statt 6 Jahren zuvor).

Nach dieser Zeit können Schuldner vollständig schuldenfrei sein. Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag: „Insolvenz in 3 Jahren – das müssen Sie wissen“.

Ihr Ansprechpartner in Dortmund: Rechtsanwalt Özogul

Mit Fachwissen, Erfahrung und Einfühlungsvermögen begleitet Sie Rechtsanwalt Özogul in Dortmund durch alle Phasen der Insolvenz oder Schuldenregulierung.

Ob Privatinsolvenz, Vergleichsverhandlung oder Restschuldbefreiung – Sie erhalten eine individuelle, rechtssichere und transparente Beratung.