Regelinsolvenz

Das Regelinsolvenzverfahren ist das Standardverfahren für zahlungsunfähige Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler. Es unterscheidet sich vom Verbraucherinsolvenzverfahren, das speziell für natürliche Personen ohne selbstständige Tätigkeit gedacht ist.

Ziel der Regelinsolvenz ist es, die betroffene Person oder das Unternehmen innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden zu befreien und einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.

Rechtsanwalt Özogul in Dortmund unterstützt Sie kompetent bei allen Schritten – von der ersten Beratung bis zur Antragstellung und während des gesamten Verfahrens.

Wer kann die Regelinsolvenz beantragen?

Wer kann die Regelinsolvenz beantragen?

Die Regelinsolvenz können natürliche Personen, juristische Personen und Unternehmen beantragen, die zahlungsunfähig sind oder über unüberschaubare Vermögensverhältnisse verfügen. Typische Fälle:

  • Selbstständige oder Freiberufler mit offenen Forderungen aus ihrer Tätigkeit
  • Unternehmen mit mehr als 20 Gläubigern
  • Juristische Personen, die überschuldet sind

Der Insolvenzantrag kann vom Schuldner selbst oder von einem Gläubiger gestellt werden (§ 13 InsO). Gläubiger müssen dabei ein rechtliches Interesse und den Insolvenzgrund nachweisen. Der Schuldner muss seine Tätigkeit nicht zwingend aufgeben; eine Fortführung und Sanierung des Unternehmens ist möglich.

Eröffnungsgründe und Voraussetzungen

Eröffnungsgründe und Voraussetzungen

Nach § 16 InsO muss für die Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ein Eröffnungsgrund vorliegen:

  • Überschuldung: Die Verbindlichkeiten übersteigen das Vermögen des Schuldners.
  • Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner kann fällige Forderungen nicht mehr begleichen.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner wird voraussichtlich seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können.

Weitere Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller ist kein Verbraucher (§ 304 InsO).
  • Der Wohnsitz oder Geschäftssitz befindet sich in Deutschland.
  • Bei Kapitalgesellschaften muss die Regelinsolvenz spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit und 6 Wochen nach Überschuldung angemeldet werden (§ 15a InsO).

Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens

Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens

Vorbereitungsphase

Vor der Antragstellung wird gemeinsam mit Rechtsanwalt Özogul eine umfassende Sichtung aller Unterlagen durchgeführt. Hierbei wird entschieden, ob das Unternehmen saniert oder liquidiert werden soll. Gegebenenfalls wird eine Auffanggesellschaft gegründet.

Insolvenzverfahren

Der Insolvenzantrag wird beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Das Gericht prüft die Zulässigkeit und bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen sichert, die Gläubiger informiert und die Insolvenzmasse verwertet. Alternativ kann eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt werden.

Wohlverhaltensphase

Während der Wohlverhaltensphase müssen Schuldner den pfändbaren Anteil ihres Einkommens und andere Bezüge an den Insolvenzverwalter abtreten. Der Insolvenzverwalter deckt damit die Verfahrenskosten und verteilt Restbeträge an die Gläubiger. Dauer: maximal 3 Jahre nach der Reform von 2020.

Sanierung oder Liquidation

Im Rahmen der Regelinsolvenz muss entschieden werden, ob das Unternehmen erhalten oder liquidiert wird:

  • Liquidation: Das Unternehmensvermögen wird verkauft und Erlöse an Gläubiger verteilt. Das Unternehmen wird aufgelöst.
  • Sanierung: Das Unternehmen wird gerettet, z. B. durch Verkauf, Insolvenzplan oder andere Maßnahmen.

Rechtsanwalt Özogul berät Sie zu allen Optionen und erstellt einen individuellen Plan zur Schuldenbewältigung.

Restschuldbefreiung

Nach erfolgreichem Abschluss der Regelinsolvenz können natürliche Personen die Restschuldbefreiung beantragen. Damit werden alle verbleibenden Schulden erlassen. Gesellschaften oder Vereine haben diese Möglichkeit nicht.

Die Wohlverhaltensphase wird angerechnet, und bei Verfahren ab dem 1.10.2020 tritt die Restschuldbefreiung in der Regel nach maximal 3 Jahren ein. Ein Versagen kann erfolgen, wenn der Schuldner seinen Pflichten nicht nachkommt.

Dauer der Regelinsolvenz

Dauer der Regelinsolvenz

Für Verfahren, die seit dem 1.10.2020 eröffnet wurden, beträgt die maximale Dauer 3 Jahre. B