Insolvenz in Eigenverwaltung – Rechtsanwalt İnan Özogul
Insolvenz in Eigenverwaltung
Erfahren Sie, wie die Insolvenz in Eigenverwaltung funktioniert und wie ich als Rechtsanwalt und Sanierungsexperte Ihr Unternehmen erfolgreich durch die Krise führe.
Rechtsanwalt İnan Özogul – Anwalt für Insolvenzrecht, Dortmund
Geben Sie nicht auf. Steckt Ihr Unternehmen in einer finanziellen Krise oder steht sogar vor der Insolvenz? Mit einer Insolvenz in Eigenverwaltung haben Sie die Chance, Ihr Unternehmen aus eigener Kraft zu sanieren. Sie bleiben selbst am Steuer, während das Verfahren Ihr Unternehmen unter Gläubigerschutz stellt.Termin vereinbaren
Was bedeutet Insolvenz in Eigenverwaltung?
Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist ein besonderes Insolvenzverfahren, bei dem die Geschäftsführung im Amt bleibt. Das Gericht ordnet einen Sachwalter an, der das Verfahren überwacht, aber nicht die Unternehmensführung übernimmt. Sie behalten die Kontrolle und Ihr Unternehmen ist vor Zwangsvollstreckungen geschützt.
Vorteile der Eigenverwaltung
- Geschäftsführung bleibt im Amt: Vertrauen von Kunden und Mitarbeitern bleibt erhalten.
- Schuldenschnitt und Gläubigerschutz: Gläubiger werden nur anteilig befriedigt, Restschulden entfallen.
- Verträge und Kosten optimieren: Kündigung ungünstiger Verträge, Reduzierung von Fixkosten.
- Neue Liquidität durch Insolvenzgeld: Löhne für bis zu drei Monate werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
- Unternehmen schlank und zukunftsfähig: Personalabbau, Standortoptimierung, Einstellung defizitärer Bereiche.
Tipps & Ablauf
Wann ist die Eigenverwaltung sinnvoll?
- Drohende oder bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit
- Reorganisationsbedarf neben Schuldenabbau
- Erhalt der Substanz bei ansonsten tragfähigem Kern
- Selbst gestalten – Kontrolle über den Sanierungskurs behalten
Ablauf der Eigenverwaltung
1. Vorbereitung und Antragstellung
Erstellung aller Unterlagen inkl. Liquiditätsplan, Finanzbuchhaltung und Sanierungskonzept. Antragstellung beim Insolvenzgericht.
2. Vorläufige Eigenverwaltung – Stabilisierung
Schutz vor Zwangsvollstreckungen, Sicherung der Liquidität, Zahlung von Insolvenzgeld, Kommunikation mit Partnern, Kostenanalyse.
3. Insolvenzplan und Umsetzung der Sanierung
Erstellung des Insolvenzplans mit Quote für Gläubiger, Abstimmung mit Sachwalter und Gläubigern, Planbestätigung durch das Gericht.
4. Neustart und Nachbereitung
Ihr Unternehmen startet schuldenfrei und saniert neu. Arbeitsplätze und Kundenbeziehungen bleiben erhalten, weitere Optimierungen möglich.
Wichtig: Während des gesamten Ablaufs werden Sie von mir, İnan Özogul, und meinem Team begleitet. Wir kümmern uns um Kommunikation mit Gericht, Sachwalter und Gläubigern, erstellen Berichte und Anträge und sorgen für die Einhaltung aller Fristen. Sie können sich weiterhin auf das Tagesgeschäft konzentrieren.
Kontakt
Rechtsanwalt İnan Özogul – Dortmund
Email: info@dortmund-fachanwalt.de
Telefon: 0231 7767190