Das Verbraucherinsolvenzverfahren, üblicherweise auch Privatinsolvenzverfahren genannt, ist ein in mehrere Abschnitte aufgeteiltes Verfahren. Bei einem Erstgespräch werden Ablauf des Verfahrens und die eventuell anfallenden Kosten einer Insolvenz besprochen. Insbesondere wird vorab geklärt, ob der Mandant im Falle einer Verbraucherinsolvenz Zahlungen an den Insolvenzverwalter leisten muss und wenn ja, in welcher Höhe. Für einen ersten Eindruck über die Höhe der gegebenenfalls zu zahlenden Beträgen empfiehlt es sich, einen Blick in die Pfändungstabelle zu werfen. Nach der Pfändungstabelle sind Einkommen unter 1500,- € (2025) wie zum Beispiel aus Bürgergeld, nicht pfändbar. Besonderheiten auf Ihrer Lohnabrechnung klären Sie im persönlichen Gespräch mit dem Rechtsanwalt.

Fragen mit Auslandsbezug

Wir beraten Sie auch bei insolvenzrechtlichen oder steuerrechtlichen Fragestellungen mit Auslandsbezug, insbesondere zur Türkei. Auch für Türkei-Rückkehrer besteht die Aussicht auf Entschuldung.

Privatinsolvenz & Verbraucherinsolvenz in Dortmund 

Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr begleichen können, sind Sie nicht allein. Die Privatinsolvenz richtet sich an natürliche Personen, die keiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen – also Verbraucher.

Rechtsanwalt Özogul begleitet Sie in Dortmund auf dem Weg zur Schuldenfreiheit und prüft, ob eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens nötig ist oder ein außergerichtlicher Gläubigervergleich ausreichend ist.

Gesetzliche Grundlagen zur Verbraucherinsolvenz

Die Verbraucherinsolvenz ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Sie stellt ein vereinfachtes Verfahren gegenüber der Regelinsolvenz dar und ist ausschließlich für Verbraucher zulässig.

„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).“

Das Verfahren ist in den §§ 304 ff. InsO geregelt. Genauere Voraussetzungen erläutern wir in einem separaten Beitrag.

Ablauf der Privatinsolvenz

1. Beratung durch Rechtsanwalt und Schuldenberater

Egal, ob Sie als Verbraucher oder Unternehmer zahlungsunfähig sind: Rechtsanwalt Özogul prüft Ihre Situation, berät Sie umfassend und zeigt alle Wege zur Schuldenfreiheit auf. Im Beratungstermin wird geklärt, ob die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erforderlich ist.

2. Außergerichtlicher Einigungsversuch (§ 305 InsO)

Vor Antragstellung ist eine Bescheinigung über einen gescheiterten Einigungsversuch erforderlich, auch Gläubigervergleich genannt. Dabei wird ein Schuldenbereinigungsplan den Gläubigern vorgelegt.

Rechtsanwalt Özogul ist gesetzlich befähigt, diesen Einigungsversuch durchzuführen und die Bescheinigung auszustellen. Wird der Vergleich von allen Gläubigern akzeptiert, kann das Insolvenzverfahren möglicherweise umgangen werden.

3. Antragsverfahren der Verbraucherinsolvenz

Liegt die Bescheinigung vor, kann der Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht Dortmund eingereicht werden. Das Gericht prüft:

     

      • ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind,

      • ob das Vermögensverzeichnis vollständig ist,

      • ob die Bescheinigung von einer geeigneten Person erstellt wurde.

    Außerdem wird entschieden, ob Stundungen gewährt werden und ob der Schuldenbereinigungsplan festgesetzt wird, sofern er mehrheitlich angenommen wurde.

    4. Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Mit Eröffnung des Verfahrens bestellt das Gericht einen Treuhänder, der die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten prüft, vorhandene Werte verwertet und den Erlös nach Abzug der Kosten an die Gläubiger verteilt.

    5. Wohlverhaltensphase

    Während dieser Phase führt der Treuhänder den pfändbaren Teil des Einkommens an die Gläubiger ab. Der Schuldner hat keine weiteren Belastungen, muss aber bei Arbeitslosigkeit eine adäquate Beschäftigung suchen. Der pfändbare Anteil kann über die Pfändungstabelle oder unseren Pfändungsrechner ermittelt werden.

    6. Restschuldbefreiung

    Die Restschuldbefreiung ermöglicht einen endgültigen Neustart ohne Schulden. Der Antrag sollte zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt werden. Nach der Wohlverhaltensphase werden die restlichen Schulden erlassen, sodass der Schuldner ohne Vorbelastungen neu starten kann.

    Ihre Vorteile mit uns

       

        • Persönliche Beratung & Betreuung auf dem Weg zur Schuldenfreiheit

        • Prüfung von außergerichtlichen Vergleichen vor einer Insolvenz

        • Unterstützung bei Verbraucher- und Privatinsolvenz

        • Begleitung durch Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

      📍 Kanzlei Özogul – Insolvenzberatung Dortmund
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