FAQ

Verbraucherinsolvenz / Privatinsolvenz

Wer bekommt die Restschuldbefreiung?

Nach der Insolvenzordnung können alle Personen von ihren Restschulden
befreit werden. Hiernach soll dem Schuldner, der ohne eigenes Verschulden in
finanzielle Notlage geraten und zahlungsunfähig geworden ist, die Möglichkeit gewährt werden, sich von seinen Schulden zu befreien. Er erhält die Möglichkeit eines Neuanfangs. Das Ziel ist es, dass der Schuldner wieder in der Lage ist, sich eine dauerhafte gesicherte Existenz aufzubauen.

Wie läuft das Verbraucherinsolvenzverfahren ab?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist dreistufig gegliedert.

  1. das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
  2. das gerichtliche Verfahren
  3. das anschließende Restschuldbefreiungsverfahren mit der so genannten Wohlverhaltensperiode

Wie verläuft ein Restschuldbefreiungsverfahren?

Der Schuldner erlangt die Restschuldbefreiung durch ein Insolvenzverfahren und ein darauf anschließendes gerichtliches Verfahren mit anschließender Wohlverhaltensperiode.

Hierfür ist Voraussetzung, dass der Schuldner versucht hat, sich zunächst aussergerichtlichen mit den Gläubigern zu einigen.

Was geschieht im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren?

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren sieht das Gesetz ein außergerichtliches Verfahren vor. Wer als Verbraucher die Restschuldbefreiung erlangen will, hat also keinen Erfolg, wenn er nur beim Gericht einen Insolvenzantrag stellt. Vielmehr muss er zuvor versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern über die Schuldenbereinigung zu Erzielen.

Ist das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren erfolgreich, ist dies für den Verschuldeten schneller und einfacher als ein gerichtliches Verfahren.

Diesen außergerichtlichen Einigunsversuch (Gläubigervergleich) kann der Schuldner nicht allein unternehmen. Er ist verpflichtet sich hierfür an eine geeignete Stelle, vorzugsweise an einen erfahrenen Rechtsanwalt, zu wenden.

Der erste Schritt auf dem Weg zur Restschuldbefreiung ist deshalb die Beratung durch eine von Berufs wegen geeignete Person. Geeignete Peson sind Rechtsanälte wie auch Steuerberater und staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen.

Mit Hilfe der geeigneten Person muss der Schuldner einen so genannten Schuldenbereinigungsplan aufstellen. Sollte dieser Plan von einer Mehrzahl der Gläubiger angenommen werden, kann die Zustimmung der anderen Personen ersetzt werden.

Bekomme ich überhaupt noch ein eigenes Konto?

Fast immer gibt es Ärger mit der Bank, wenn man eine Kontopfändung hat.

Die Volksbanken und Sparkassen sind jedoch verpflichtet jedem Bürger ein P-Konto (Pfändungsgeschütztes Konto) zur Verfügung zu stellen.

Was mache ich, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Voraussetzung für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (insbesondere auch einer Kontopfändung), ist das Vorhandensein eines Titels (Vollstreckungsbescheid, Gerichtsurteil, notarielles Schuldanerkenntnis).

Das heißt zunächst einmal, wenn sie bei der Bank nur Ihren Lohn abgetreten haben, kann der Gerichtsvollzieher noch nicht beauftragt werden. Die Bank muss sich zunächst einen Titel besorgen was zumeist Zeit und Geld kostet.

Ihre alte Bank, wo sie kein aktives eigenes Konto mehr unterhalten, muss sich zunächst diesen Titel besorgen, um den Gerichtsvollzieher loschicken oder bei Ihrer neuen Bank eine Kontopfändung durchführen zu können.

Nach der Titulierung ist der nächste Schritt der Gläubiger einem „Hausbesuch“ zu beauftragen. Viele Schuldner glauben, dass dieser alles verbliebene Habe mitnehmen kann und einem nur eine leere Wohnung hinterlässt.

Was darf der Gerichtsvollzieher pfänden?

In § 811 der Zivilprozessordnung (ZPO) sind die unpfändbaren Gegenstände im Einzelnen aufgelistet. Grundsätzlich verbleibt Ihnen alles, was für eine „bescheidene Lebensführung“ notwendig ist. Die normale Wohnungseinrichtung

  • Bett, Stuhl, Tisch Schrank,
  • Kühlschrank, Waschmaschine, Herd
  • übliche Haushaltsgeräte
  • Bekleidung
  • Radio und ein älteres Farbfernsehgerät
  • Haustierekönnen nicht gepfändet werden.Neuwertige und besonders wertvolle Gegenstände können jedoch im Wege einer sogenannten „Austauschpfändung“ durch preiswertere Gegenstände ersetzt werden. Ein PKW oder der Computer sind nur dann unpfändbar, wenn sie nicht besonders wertvoll sind und zur Berufsausübung oder aus gesundheitlichen Gründen (z.B. Schwerbehinderung) für den Schuldner unentbehrlich sind. Die Videokamera, der Schmuck das 1. oder 2. Lap-Top oder ähnlich luxuriöse Wertsachen können gepfändet werden.Kühlschränke, Möbel, Fernseher und andere Haushaltsgeräte, die auf Raten gekauft wurden, können von dem Gläubiger, der das Gerät finanziert hat, herausverlangt werden. Gegebenfalls mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers. In der Praxis lohnt sich nicht der Aufwand für Möbel (Abbau, Transport, Aufbau, Veräußerung etc. ist zu kostspielig). Daher werden solche Gegenstände dem Schuldner in der Regel belassen.

Was geschieht mit Steuererstattungen?

Wenn Sie im letzten Jahr berufstätig waren und noch steuern vom Finanzamt zurückbekommen, dann sollten Sie eine Einkommenssteuererklärung einreichen.
Es ist zwar verboten, vor der Insolvenzeröffnung vorsätzlich sein Vermögen zu verschleudern. Aber aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass viele Schuldner auf Steuererstattungen angewiesen sind. Sie verdienen entweder mittlerweile viel weniger als damals oder lebensnotwendige Gebrauchsgegenstände im Haushalt fehlen. Sollten Sie die Einkommenssteuererklärung nach der Insolvenzeröffnung einreichen, würde die Steuererstattung in die Masse fallen.

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Steuererklärung und sagen Ihnen verbindlich, ob eine Steuererklärung noch Sinn macht und ob mit Steuererstattungen noch zu rechnen ist. Schauen Sie unter der Rubrik Steuern.

Kann ich meine Immobilie noch vor der Insolvenz veräußern/verkaufen?

ja das geht, solange Sie dabei nicht Vermögenswerte zu Lasten der Gläubiger verschieben. In der Regel sind aber die Hypotheken auf der Immobilie deckungsgleich oder höher als der Verkehrswert. Dann spricht nichts dagegen, das Eigentum/ Miteigentum auf beispielsweise den Ehegatten zu übertragen, gegen Übernahme der noch bestehenden Schulden. Hierzu brauchen Sie nicht mal die Zustimmung der Bank. Aber Vorsicht. Vergessen Sie nicht dieses Rechtsgeschäft formhalber beim Insolvenzantrag anzugeben.

Unternehmensinsolvenz

Wann muss Insolvenz angemeldet werden?

a) Als Geschäftsführer einer GmbH oder sonstigen juristischen Person müssen Sie innerhalb einer Frist von drei Wochen Insolvenz anmelden, nachdem die Gesellschaft zahlungsunfähig geworden ist.

b) Sind Sie eine Privatperson/ Einzelkaufmann/Einzelunternehmer, besteht keine Insolvenzantragspflicht. Das heißt für Sie, Sie haben keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb oder freiberufliche Tätigkeit einfach einstellen und abmelden.

Kann ich nach der Insolvenzbeantragung selbstständig bleiben und ein neues Gewerbe anmelden ?

Im Insolvenzverfahren kann eine selbständige Tätigkeit weiterhin ausgeübt oder neu begonnen werden.

Kann das Insolvenzverfahren abgelehnt werden?

a) Wird das Insolvenzverfahren über eine GmbH beantragt, ist eine Ablehnung mangels Masse möglich. Dann muss die GmbH –Geschäftsführer die Gesellschaft selbst abwickeln.

b) Beantragen Sie das Insolvenzverfahren hingegen als Privatperson, beispielsweise als Freiberufler oder als Gewerbetreibender, kann die Ablehnung durch einen „Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten“ verhindert werden.

Was kostet das Insolvenzverfahren mich als Privatperson?

Gerichts- und Treuhänder/Verwalterkosten fallen nicht an. Diese können in der Regel gestundet werden und müssten bestenfalls nach 6 Jahren zurückgezahlt werden. Oftmals entfallen jedoch auch diese Kosten, weil entweder das Nettoeinkommen nicht ausreichend, oder die Kosten in der Wohlverhaltensperiode eingetrieben werden.

Sie müssten lediglich die Rechtsanwaltskosten tragen (siehe Anwaltsgebühren)

Was bleibt mir zum Leben in der Insolvenz, wenn ich arbeiten gehe?

Damit ein Schuldner nach einer Pfändung nicht gänzlich ohne Geld dasteht, hat der Gesetzgeber Pfändungsgrenzen eingeführt. Das heißt, das Einkommen des Schuldners unterhalb dieser Pfändungsgrenze darf nicht gepfändet werden.

Die Pfändungsgrenze liegt zurzeit bei 1179,- Euro Nettoeinkommen und erhöht sich je nach Einkommen und bestehenden Unterhaltspflichten.

Dieser Betrag muss Ihnen unter allen Umständen belassen werden. Wenn Sie mehr als 1179,- Euro verdienen, behalten Sie davon einen Teil und den übrigen Teil müssen Sie an den Insolvenzverwalter abgeben. Für die genaue Berechnung des pfändbaren Einkommens gibt es Pfändungstabellen.

Wie wird das Einkommen eines Selbstständigen berechnet? Was muss ich abführen?

Der Selbständige sollte seine Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so stellen, als wäre er ein angemessenes Arbeitsverhältnis eingegangen.

Dies hängt maßgeblich von der Qualifikation, der Berufserfahrung und dem Alter ab.

Ist eine Schuldenbefreiung bereits nach 18 Monaten möglich?

Ja, indem Sie das Verbraucherinsolvenzverfahren in anderen europäischen Ländern -wie z.B. in Frankreich oder England- durchführen. Deutsche Gerichte müssen diese Verfahren anerkennen.

Was tun, wenn das Girokonto überzogen ist oder Schulden bei der Hausbank bestehen?

Falls Ihr Girokonto bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Minus ist, wird die Bank Ihnen das Konto fristlos kündigen. Das gleiche gilt, wenn das Girokonto zwar im Haben ist Sie aber bei der gleichen Bank anderweitig verschuldet sind.

Nach einer fristlosen Kündigung stehen Sie möglicherweise ohne Geld und ohne Konto da.

Unser Rat: suchen Sie sich eine neue Bank und lassen Sie sich ein neues Konto geben.

Die Dispo- Schulden die Sie bisher auf Ihrem Konto hatten, überführen Sie ins Insolvenzverfahren und behandeln diese wie alle anderen Schulden.

Am besten stehen Sie mit einem P-Konto bei der Sparkasse.

Welche Konsequenzen habe ich bei Steuerschulden und nicht bezahlten Sozialversicherungsbeiträgen zu befürchten?

Die Steuerschulden von Selbständigen sind besonders zu behandeln.

Bei Steuerschulden von Selbständigen muss der § 34c Gewerbeordnung (GewO) berücksichtigt werden. Übergibt das Finanzamt die Angelegenheit seiner Vollstreckungsstelle, wird diese automatisch ein Verfahren auf Entsagung der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden einleiten.

Dann muss überlegt werden, ob das Gewerbe nicht auf sonstige Weise fortgesetzt werden kann.

Genauso handhaben es die Krankenkassen, welche die Sozialversicherungsbeiträge einziehen. Eine Bindung an der Abgabenordnung ist zwar nicht vorhanden, aber die Krankenkassen haben ihr Verhalten dementsprechend angepasst.

Die Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen von Arbeitnehmern stellt darüber hinaus auch einen Straftatbestand dar. Diese Schulden bekommt man in der Regel auch nicht über die Insolvenz gelöscht.

Wie halte ich meinen Ehegatten aus allem raus?

Verfügt der Ehegatte des Schuldners über ein geordnetes Einkommen oder Vermögen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob der verdienende Ehegatte in irgendeiner Weise einstehen muss.

Für die Schulden des anderen muss der verdienende Ehegatte – unabhängig vom Güterstand – nie einstehen (es sei denn, er hat mit unterschrieben).

Es kann aber sein, dass der verdienende Ehegatte für die Kosten des Insolvenzverfahrens aufkommen muss, durchschnittlich ca. 3.000 €.

Eine Einstandspflicht besteht, wenn die Schulden während der Ehe entstanden sind.

Was ist mit Steuerschulden aus Steuerstraftaten bzw. Steuerhinterziehung?

Diese Schulden werden nach einer Gesetzesreform im Jahre 2014 nicht mehr gelöscht, wenn Sie wegen einer Steuerstaftat verurteilt wurden. Sollte es nur ein Bußgeld oder eine Einstellung mit Auflage gegeben haben, können diese Steuerverbindlichkeiten noch ins Verfahren genommen werden.